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Änderungen in der Finanzbuchhaltung ab 01.07.2010
Koblenz,31.05.2010
Ab Juli 2010 müssen Unternehmen die „Zusammenfassende Meldung“ einmal im Monat an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben. Bislang genügte es, eine Aufstellung der Lieferung pro EU – Kunde im Quartal einzureichen.
Von dieser Fristverkürzung sind alle Betriebe betroffen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Ausgenommen sind nur Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer Höhe. Die Obergrenze dafür liegt zunächst bei € 100.000 pro Quartal. Die verkürzte Abgabefrist kann den Buchhaltungsaufwand erheblich steigern – nicht so bei OGS – Kunden.Dank OGSid können Sie der monatlichen Meldepflicht ganz entspannt entgegen sehen, denn ein Knopfdruck genügt!
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